Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Kauf von Produkten und Dienstleistungen
1.1 Nutzungslizenz
Der Erwerb einer Nutzungslizenz (Voll-Version) für Softwareprodukte von Zweieck Zoder&Tschavoll EDV DienstleistungsOEG (im Nachfolgenden Zweieck genannt) berechtigt Sie zum Einsatz/Installation des Produktes auf nur einem Computer gleichzeitig oder innerhalb eines Netzwerks zur Nutzung von einem Computer aus. Sie benötigen für jeden Computer, von der die Software aus genutzt wird, eine Lizenz. Bei Netzwerken kann dies eine Vollversions-Lizenz und eine odere mehrere Client-Lizenzen sein.
Sofern der Inhaber einer Vollversions-Lizenz für Softwareprodukte über mehrere Rechner-Systeme verfügt und die Nutzung der Voll-Version durch weitere Personen ausschließen kann, darf das Programm auf diesen Systemen mehrfach installiert und genutzt werden.
Die von Ihnen erworbenen Freischaltdaten, die entsprechenden Lizenzdateien bzw. die erforderlichen Hardware-Keys (Dongles) dürfen von Ihnen nicht weiter gegeben oder vermietet werden.
1.2 Preisgültigkeit
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Die aufgeführten Preise verstehen sich in EUR exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zweieck behält sich vor, wahlweise den alten Preis zu akzeptieren oder abzulehnen. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
1.3 Vertragsabschluss
Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Die Übermittlung erfolgt per Post oder durch unsere Wiederverkäufer.
1.4 Lieferung und Lieferzeit
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, im Besitz von Zweieck.
1.5 Zahlungsverzug
Zahlungsverzug tritt automatisch in folgenden Fällen ohne Mahnung ein: Eine Kreditkartenbelastung wird trotz Genehmigung durch die Kreditkartenakzeptanzstelle nicht ausgeführt oder durch den Kunden widerrufen, eine Lastschrift kann nicht ausgeführt werden oder wird widerrufen, eine Nachnahmesendung wird nicht abgenommen, die Zahlungsfrist einer offenen Rechnung gerechnet vom Rechnungsdatum wird überschritten oder ein sonstiger Zahlungsausfall oder -verzug tritt ein. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Zweieck berechtigt, vom ersten Tag des Verzuges an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Leitzins zu berechnen, mindestens aber 6% p. a.
Für entstandene Kosten durch bestellte, aber nicht bezahlte Produkte berechnet Zweieck pro Mahnung eine Gebühr in Höhe von 10 Euro. Zusätzlich werden entstandene Kosten durch nicht erfüllte Lastschriften und Kreditkartenbuchungen berechnet.
1.6 Rückgaberecht
Sie haben das Recht, die Software innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Bitte nur freie Sendungen zurücksenden, unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
Dieses Rückgaberecht erlischt automatisch, wenn Verpackung und Versiegelung der Datenträger und/oder anderer versiegelter Beiwerke beschädigt werden und gilt nur für Privatpersonen, nicht bei gewerblicher/kommerzieller Nutzung und nicht für Wiederverkäufer.
2. Copyright
Alle dargestellten Fremdlogos sowie Warenzeichen sind Copyright und Eigentum der entsprechenden Firmen.
3. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine dem Verkäufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
4. Gültigkeitsklausel
Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Bedingungen eines Käufers haben nur Geltung, wenn sie vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Zu ihrem Ausschluss bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.
Individualabreden, Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien, Österreich. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Stand 01.07.2006


